Datenschutzerklärung für Websitebetreiber nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

I.       Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie

sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Dr. Martin Heyse

Peter-Paul-Weg 10

88410 Bad Wurzach

Deutschland

Telefon: 07527 954890

rad@dr-heyse.de

www.radverein-eintuernen.de

II.     Allgemeines zur Datenverarbeitung

1.     Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen

Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt

regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2.     Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3.     Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

 

III.   Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles Datenschutzerklärung des Providers:

   Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung  


 

Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  

 Version 3.0   

zwischen  

Reinhold Kathan 
 Arnacher Str. 23

88410 Bad Wurzach  

als Auftraggeber 
- nachfolgend Auftraggeber -
 

und 

STRATO AG 
Pascalstraße 10 

10587 Berlin 

als Auftragnehmer 
- nachfolgend Auftragnehmer -
 


 

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung  

1.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personen-

bezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle 

Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags 
erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht 
ausdrücklich auf

diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist.  

1.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der im Auftrag vereinbarten Laufzeit. 


2. Art und Zweck der Verarbeitung  

2.1. Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DSGVO 
zur Erfüllung des Auftrags. 

2.2. Zwecke der Verarbeitung sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung 
im Bereich Cloud-Dienstleistungen, Hosting, Software as a Service (SaaS) und IT-Support 

erforderlichen Zwecke.
 


3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen  

3.1. Die Art der verarbeiteten Daten bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die 
Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Ãœbermittlung von Daten.  

3.2. Die Kategorien von Betroffenen bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl,
 die
 Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten.  


4. Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen  

4.1. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der 

Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7
 
DSGVO). Dies gilt auch im Hinblick auf die in dieser Vereinbarung geregelten Zwecke und 
Mittel 
der Verarbeitung. 
 

4.2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können 
vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format 
(Textform) durch einzelne 

Weisungen geändert werden (Einzelweisung). MündlicheWeisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu 

bestätigen. Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung

behandelt. BeiÄnderungsvorschlägen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen

sich auf die vereinbarten Leistungen, insbesondere die Möglichkeit der 
Leistungserbringung, Termine und Vergütung ergeben. Ist dem Auftragnehmer die 
Umsetzung der Weisung 

nicht zumutbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden. Eine Unzumutbarkeit liegt 

insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht werden,  die von mehreren Auftraggebern / Kunden des 
Auftragnehmers genutzt wird (Shared Services), und eine Änderung der Verarbeitung für
einzelne 

Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar ist. 

4.3. Die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem 
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des 
Abkommens

über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist,

z.B. über die Produktbeschreibung der beauftragten Leistung .  

4.4. Ist Vertragsbestandteil die Registrierung von Domains bei Registrierungsstellen,
 die ihren
 Sitz in einem Drittland haben (außerhalb der Europäischen Union und des
 Europäischen
 
Wirtschaftsraums), ist auch vereinbart, dass der Auftragnehmer
 personenbezogene Daten -
 unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften -
 an diese Registrierungsstellen
 
übermittelt. 

4.5. Die Parteien vereinbaren außerdem, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, 
personenbezogene Daten - unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften zur 

Leistungserbringungin einem Drittland zu übermitteln. 

Dies ist insbesondere der Fall, wenn Auftragsgegenstand der Dienst eines Drittanbieters ist, 

der diesen Dienst ganz oder teilweise in  einem Drittland erbringt.  


5. Rechte des Auftraggebers, Pflichten des Auftragnehmers  

5.1. Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages 
und der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers verarbeiten außer es liegt ein 

Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DSGVO vor (Verpflichtung nach dem Recht 
der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates). Der Auftragnehmer informiert den 

Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen 
anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung 
solange

aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde. 

5.2. Der Auftragnehmer unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit 
den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der

Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO. Der 
Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom 

Auftraggeber zu verlangen.
 

5.3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der 
Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der 

in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, 
für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen. 

5.4. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des 

Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den Auftragnehmer tätigen Personen 
untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der

Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten 
Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen 

Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Gleiches gilt für das Fernmeldegeheimnis nach §88 

TKG und - in Kenntnis der Strafbarkeit - für die Wahrung von Geheimnissen der 

Berufsgeheimnisträger nach § 203  StGB. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht 
besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort. 

5.5. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm 
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden
Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur 
Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen. 

5.6. Der Auftragnehmer gewährleistet die schriftliche Bestellung eines 
Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DSGVO ausübt. 
Eine

Kontaktmöglichkeit wird auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht. 

5.7. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer 
nach Wahl des Auftraggebers entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem

Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach dem anwendbaren Recht 
eines Mitgliedstaates eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen

Daten besteht oder sich aus jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. 

Machtder Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, gilt die Löschung als 

vereinbart. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine angemessene 
Vergütung verlangen. 

5.8. Machen betroffene Person Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend, 
unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr der Ansprüche im 
Rahmen seiner 

Möglichkeiten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene Vergütung verlangen. 


6. Pflichten des Auftraggebers  

6.1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu 
informieren, wenn er bei der Durchführung des Auftrags Fehler oder 

Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. 

 

6.2. Im Falle der Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen 

personenbezogenen Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er in den Diensten 
gespeichert hat. 

6.3. Auf Anforderung des Auftragnehmers benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner
 in Datenschutzangelegenheiten.  


7. Maßnahmen zur Sicherheit der  Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO  

7.1. Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technische 

und organisatorische Maßnahmen, um sicher zu stellen, dass die Verarbeitung gemäß den  

Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz für die Rechte und Freiheiten der 
betroffenen Person gewährleistet. Der Auftragnehmer ergreift in seinem 

Verantwortungsbereich gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und
 
organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und

Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer 
sicherzustellen. 

7.2. Die aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind im Anhang 2 
aufgeführt. 

7.3. Der Auftragnehmer betreibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der 
Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der 


Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO. 

7.4. Der Auftragnehmer passt die getroffenen Maßnahmen im Laufe der Zeit an die 
Entwicklungen beim Stand der Technik und die Risikolage an. Eine Änderung der 

getroffenen  technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer 
vorbehalten, sofern das Schutzniveau nach Art 32 DSGVO nicht unterschritten wird. 


8. Nachweis und Überprüfung  

8.1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum 
Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung 
und ermöglicht Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Auftraggeber 
oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt 
dazu

bei. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Verschwiegenheitserklärung vom Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer zu verlangen. Der Auftragnehmer stimmt der Benennung eines unabhängigen externen Prüfers durch den 

Auftraggeber zu, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Kopie des Auditberichts

zur Verfügung stellt. Wettbewerber des Auftraggebers oder  Personen, die für Wettbewerber des Auftraggebers 
tätig sind, kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen. 

8.2. Als Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten reicht dem 
Auftraggeber die vorliegende Zertifizierung nach ISO 27001 aus. Das jeweils aktuelle 

Zertifikat stellt der Auftragnehmer auf seiner Webseite zur Verfügung.
 

8.3. Das Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das Ziel, die Einhaltung der einem 
Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages zu

überprüfen. Der Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten wird durch die Zertifizierung

nach vorstehendem Absatz erbracht. Sofern der Auftraggeber auf Basis tatsächlicher 

Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht, 

dass diese Zertifizierungen 
zureichend oder zutreffend sind, oder besondere Vorfälle im Sinne von Art. 33 Abs. 1 
DSGVO im  Zusammenhang mit der Durchführung der 

Auftragsverarbeitung für den 
Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Diese können 
zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung 
unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt werden.  

8.4. Für Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine 
angemessene Vergütung verlangen. Der Aufwand für den Auftragnehmer durch eine 

Inspektion ist grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.
 

8.5. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige staatliche oder kirchliche 
Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gelten die vorstehenden 
Regeln entsprechend. Eine Unterzeichnung einer 

Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht 
erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen 
Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem 

Strafgesetzbuch strafbewehrt 
ist.  

 

9. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)  

9.1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere 
Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen. 
9.2. Die aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind im Anhang 1 aufgeführt. 

Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz einverstanden.
 

9.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er eine Änderung in Bezug auf 
die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der 

Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. 
 

9.4. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem wichtigen 
datenschutzrechtlichen Grund innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der 
Information  über die Änderung gegenüber dem Auftrag-nehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl die Leistung ohne die 
beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die 
beabsichtigte Änderung für den Auftragnehmer nicht 

zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen 
Frist nach Zugang des Einspruchs einstellen. 

9.5. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem 
Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren 

Auftragsverarbeiter
 zu übertragen. 

9.6. Als weitere Auftragsverarbeiter im Sinne dieser Regelung sind nur solche 
Subunternehmer zu verstehen, die Dienstleistungen erbringen, die sich unmittelbar auf die 
Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu

 gehören solche Nebenleistungen, die 
sich auf Telekommunikationsleistungen, Druck-/Post-/Transportdienstleistungen, Wartung 
und Pflege,  Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige 
Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und 
Belastbarkeit der personenbezogenen Daten, Netze, Dienste, 

Datenverarbeitungsanlagen und sonstiger IT-Systeme, beziehen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit in Bezug auf die

 Daten des 
Auftraggebers auch bei solchen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme 

vertragliche  Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
 


10. Haftung und Schadensersatz  

10.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene 
Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen 
und zur Aufklärung des zugrundeliegenden 

Sachverhalts beizutragen. 

10.2. Die zwischen den Parteien im Hauptvertrag zur Leistungserbringung vereinbarte 
Haftungsregelung gilt auch für Ansprüche aus dieser Vereinbarung zur 

Auftragsverarbeitung und im Innenverhältnis zwischen den Parteien für Ansprüche
 
Dritter nach Art 82 DSGVO, außer soweit ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 


11. Vertragslaufzeit, Sonstiges  

11.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Sie endet mit Ende 
des letzten Vertrages unter dem o.g. Auftraggeber. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch 
nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser 
Vereinbarungen
 bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung.  

11.2. STRATO kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener 
Ankündigungsfrist ändern. Es gilt  Ziffer 1.4 AGB. 

11.3. Ergänzend gelten die AGB des Auftragnehmers, abrufbar unter 
https://www.strato.de/agb/. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser
Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrags vor.
Sollten
einzelne teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der Vereinbarungen im Übrigen nicht .

11.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus und im Zusammenhang  
mit diesem Vertrag ist Berlin. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich

gesetzlichen 
Gerichtsstand
es.Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen
der
Bundesrepublik Deutschland. 

11.5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder 
Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige

Ereignisse oder Maßnahmen
Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer
den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, dass
die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim
Auftraggeber als
'Verantwortlicher' im Sinne der DSGVO liegen.

 Anhang 1 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - Genehmigte 
Subunternehmer / weitere Auftragsverarbeiter 


Stand 2018.03.21 


Subunternehmer, Land, Adresse , Kurzbeschreibung der 
            Leistung 


Content Management AG, Deutschland ,Im Medienpark 6, 
50670 Köln,

Entwicklung, Wartung und
 
Pflege des Hompagebaukastens 

ePages GmbH, Deutschland, Pilatuspool 2, 20355 
Hamburg,

Entwicklung, Wartung und
 
Pflege der Webshops 

Open-Xchange GmbH, Deutschland, Martinstraße 41, 
57462 Olpe,

Entwicklung, Wartung und
 
Pflege des Communicators 

1&1 Internet SE, Deutschland, Elgendorfer Straße 
   56410 Montabaur,

Entwicklung und Betrieb der
 
STRATO Online Buchhaltung

 Seven IT GmbH, Deutschland, Hauptstr. 40,
77652 Offenburg,
Betrieb und Support der 
STRATO Online Buchhaltung 


Anhang 2 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - Technische und 
Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art 32 DSGVO 

Version 1.0 

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)  

 1.1 Zutrittskontrolle 
Unbefugten ist der Zutritt zu Räumen zu verwehren, in denen Datenverarbeitungsanlagen
 
untergebracht sind. 

Festlegung von Sicherheitsbereichen
 
• Realisierung eines wirksamen Zutrittsschutzes
 
• Protokollierung des Zutritts 

• Festlegung Zutrittsberechtigter Personen

• Verwaltung von personengebundenen Zutrittsberechtigungen
 
• Begleitung von Fremdpersonal

• Überwachung der Räume
 

1.2 Zugangskontrolle 
Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden.
 
• Festlegung des Schutzbedarfs

• Zugangsschutz

• Umsetzung sicherer Zugangsverfahren, starke Authentisierung
 
• Umsetzung einfacher Authentisierung per Username Passwort

• Protokollierung des Zugangs

• Monitoring bei kritischen IT-Systemen

• Gesicherte (verschlüsselte) Übertragung von Authentisierungsgeheimnissen
 • Sperrung bei 

Fehlversuchen/Inaktivität und Prozess zur 

Rücksetzung gesperrter Zugangskennuungen• Verbot Speicherfunktion für Passwörter 

und/oder Formulareingaben (Server/Clients) 
• Festlegung befugter Personen

• Verwaltung und Dokumentation von personengebundenen Authentifizierungsmedien und
 
Zugangsberechtigungen

• Automatische Zugangssperre und Manuelle Zugangssperre
 

 1.3 Zugriffskontrolle 

Es kann nur auf die Daten zugegriffen, für die eine Zugriffsberechtigung besteht. Daten 
können bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, 

kopiert, verändert oder entfernt werden.
 
• Erstellen eines Berechtigungskonzepts

• Umsetzung von Zugriffsbeschränkungen
 
• Vergabe minimaler Berechtigungen

• Verwaltung und Dokumentation von personengebundenen Zugriffsberechtigungen
 
• Vermeidung der Konzentration von Funktionen 

1.4 Verwendungszweckkontrolle
Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten 
getrennt 
verarbeitet werden können.
 

• Datensparsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten
 
• Getrennte Verarbeitung verschiedener Datensätze

• Regelmäßige Verwendungszweckkontrolle und Löschung
 
• Trennung von Test- und Entwicklungsumgebung 

1.5 datenschutzfreundliche Voreinstellungen

• Sofern Daten zur Erreichung des Verwendungszwecks nicht erforderlich sind, werden die 
technischen Voreinstellungen so festgelegt, dass Daten nur durch eine Aktion der 
betroffenen

 Person erhoben, verarbeitet, weitergegeben oder veröffentlicht werden. 


2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)  

 2.1 Weitergabekontrolle 

Ziel der Weitergabekontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei 

der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf 

Datenüberträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, 
und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung 

personen-bezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. 
• Festlegung empfangs- /weitergabeberechtigter Instanzen/Personen

• Prüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung ins Ausland

• Protokollierung von Übermittlungen gemäß Protokollierungskonzept
 
• Sichere Datenübertragung zwischen Server und Client

• Sicherung der Übertragung im Backend

• Sichere Übertragung zu externen Systemen
 
• Risikominimierung durch Netzseparierung

• Implementation von Sicherheitsgateways an den Netzübergabepunkten
 
• Härtung der Backendsysteme

• Beschreibung der Schnittstellen

• Umsetzung einer Maschine-Maschine-Authentisierung
 
• Sichere Ablage von Daten, inkl. Backups

• Gesicherte Speicherung auf mobilen Datenträgern

• Einführung eines Prozesses zur Datenträgerverwaltungen

• Prozess zur Sammlung und Entsorgung

• Datenschutzgerechter Lösch- und Zerstörungsverfahren
 
• Führung von Löschprotokollen 

2.2 Eingabekontrolle
Zweck der Eingabekontrolle ist es, zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und
 
festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in

Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
 
• Protokollierung der Eingaben

• Dokumentation der Eingabeberechtigungen 
 

3. Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Desaster Recovery  

 3.1 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
• Brandschutz

• Redundanz der Primärtechnik

• Redundanz der Stromversorgung

• Redundanz der Kommunikationsverbindungen
 
• Monitoring

• Resourcenplanung und Bereitstellung

• Abwehr von systembelastendem Missbrauch
 
• Datensicherungskonzepte und Umsetzung

• Regelmäßige Prüfung der Notfalleinrichtungen
 

 3.2 Desaster Recovery - Rasche Wiederherstellung nach Zwischenfall (Art. 32 Abs. 1 lit

c DSGVO)
• Notfallplan

• Datensicherungskonzepte und Umsetzung
 

4. Datenschutzorganisation  

• Festlegung von Verantwortlichkeiten
• Umsetzung und Kontrolle geeigneter Prozesse
 
• Melde- und Freigabeprozess

• Umsetzung von Schulungsmaßnahmen 
 
• Verpflichtung auf Vertraulichkeit

• Regelungen zur internen Aufgabenverteilung

• Beachtung von Funktionstrennung und -zuordnung
 
• Einführung einer geeigneten Vertreterregelung 

5. Auftragskontrolle  

Ziel der Auftragskontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im 
Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers 

verarbeitet
werden können.
• Auswahl weiterer Auftragnehmer nach geeigneten Garantien

• Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit weiteren Auftragnehmern
 
• Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit STRATO 

6. Verfahren zur regelmäßgen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 
32 Abs. 1  lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)  

• Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001
• Prozess zur Evaluation der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen

• Prozess Sicherheitsvorfall-Management

• Durchführung von technischen Überprüfungen 
 



IV.      Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

1.         Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite ist die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über die bereitgestellte

E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personen-

bezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten

werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

 

 

2.     Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des

Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer

E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den

Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3.     Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein

zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt

hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten

dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit

unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

4.     Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung

nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des

Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall,

wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation

dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt

abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten

werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5.     Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der

personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns

auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen.

In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Widerruf bzw. Widerspruch gegen die Speicherung der Daten müssen in Schriftform

geschehen

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden,

werden in diesem Fall gelöscht.

V.    Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d.

DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

 

 

1.     Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob

personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie über folgende Informationen Auskunft

verlangen:

(1)       die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2)       die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3)       die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie

betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden:
(4)       die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen

Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung

der Speicherdauer;

(5)       das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden

personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den

Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6)       das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7)       alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die

personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden

personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten

Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu

werden.

2.     Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem

Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen,

unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich

vorzunehmen.

3.     Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung

der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1)       wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer

bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen

Daten zu überprüfen;

(2)       die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen

Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen

Daten verlangen;

(3)       der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung

nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung

von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4)       wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO

eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen

gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt,

dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder

zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum

Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen

eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet

werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt,

werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben

wird.

4.     Recht auf Löschung a)      Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden

personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist

verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe

zutrifft:

(1)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie

erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2)       Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit.

 a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3)       Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und

es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen

gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5)       Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung

einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten

erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6)                   Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf

angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b)     Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht

und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter

Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten

angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung

Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren,

dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen

personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personen-

bezogenen Daten verlangt haben.

c)      Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1)       zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2)       zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht

der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur

Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung

öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3)       aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit

gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4)       für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder

historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO,

soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der

Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5)       zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5.     Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen

Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden,

diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung

mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem

unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger

unterrichtet zu werden.

6.     Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem

Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und

maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten

einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die

personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1)       die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder

Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht

und

(2)       die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie

betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen

Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und

Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener

Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen

Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen

übertragen wurde.

7.     Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben,

jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die

aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt

auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht

mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung

nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung

dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu

betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie

betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen;

dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie

betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der

Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht

mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen

verwendet werden.

8.     Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu

widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund

der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

9.     Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen

Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde,

insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des

Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung

der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den

Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich

der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
 

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